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Auslandsreise-Krankenversicherung der HanseMerkur

Leistungen

Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Erstattet werden die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel.

Erstattung der Kosten für:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
  • den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnversatz
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Überführung und Bestattung im Ausland

Zusätzliche Leistungen:

  • Informationen über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten
  • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Arzneimittelversand
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100% für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert und noch nicht beendet ist
  • Zusätzliche Nächtigungskosten bis zehn Tage (maximal 2.500,- EUR), wenn der gebuchte Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird
  • Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld - maximal 14 Tage - in Höhe von 50,- EUR bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,- EUR
  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
  • Wir organisieren und bezahlen die zusätzliche Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind

Selbstbehalt:

  • Kein Selbstbehalt

Prämien:

Reisedauer bisbis 64 Jahre
Euro
ab 65 Jahre
Euro
4 Tage10,-25,-
10 Tage15,-39,-
17 Tage25,-59,-
31 Tage45,-99,-
45 Tage65,-149,-
62 Tage95,-239,-
93 Tage165,-399,-
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